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UNKRAUTMANAGEMENT
MAXIMALE AUTARKIE
Technische Innovation für unabhängiges Arbeiten!
HEISSWASSER TECHNIK AUS EINER HAND
Als Systemhersteller für professionelle Heißwasser-Unkrautbekämpfung decken wir sämtliche Einsatzbereiche ab – von leistungsstarken Profigeräten bis hin zu kompakten Lösungen für kleinere Flächen. Unsere beiden kleineren Modelle ergänzen das Portfolio ideal und bieten maximale Flexibilität im täglichen Einsatz.
Profifuchs
400 V • 11 kW • 1,8 L/Minute • 7,5 m Schlauch
Unkrautfuchs FoxOne
230 V • 3,5 kW • 0,8 L/Minute • 2,5 m Schlauch
UNABHÄNGIG GETESTET
Professionelles Unkrautmanagement
VORTEILE DES UNKRAUTFUCHS 4.0
Heiße Dusche gegen Wildwuchs
"Ich gebe es zu, der Unkrautfuchs 4.0 hat mich schon beim Auspacken beinahe überzeugt, denn die Maschine ist sehr gut verarbeitet. "
"Fazit: Wer Wege und Flächen von Wildwuchs freihalten muss und dabei auf den Chemie-Einsatz verzichten will, muss entweder zu mechanischen Mitteln wie Wildkrautbürsten, die aber je nach Bauart, oft auch die Pflasterung beschädigen, oder er greift gleich zum Unkrautfuchs 4.0. Da hier nur mit heißem Wasser gearbeitet wird, besteht auch keine Brandgefahr wie beim Abflämmen mit dem Gasbrenner."
Unkraut auf Wegen, Pflaster & Flächen: Die 10 häufigsten Fragen – rechtssicher beantwortet
Nein – die Anwendung von Unkrautvernichtern (chemischen Pflanzenschutzmitteln) auf befestigten Wegen, Gehsteigen, Pflasterflächen und ähnlichen versiegelten Flächen ist in Deutschland grundsätzlich verboten.
Gesetzliche Grundlage
- Nach § 12 des deutschen Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) gilt:
„Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen … angewandt werden.“
- Das schließt alle versiegelten oder befestigten Flächen ein, die nicht land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden – z. B.: Gehwege, gepflasterte Wege und Plätze, Einfahrten und Hofflächen, Parkplätze, Terrassen
- Das heißt: selbst auf privaten Pflasterflächen wie Garageneinfahrten oder Gehwegen ist der Einsatz verboten, wenn es sich nicht um eine Sondergenehmigung han
Was ist ausdrücklich vebroten?
- Chemische Unkrautvernichter auf befestigten Flächen (z. B. Pflaster, Gehwege)
- Hausmittel wie Essig oder Salz, wenn sie gezielt zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden (gelten rechtlich als unzulässige Pflanzenschutzanwendung)
Niemand darf Glyphosat uneingeschränkt auf öffentlichen Gehwegen oder Grünflächen verwenden. Strenge Regeln und Verbote regeln den Einsatz in verschiedenen Bereichen.
Genauer:
- Die Anwendung von Glyphosat unterliegt Einschränkungen.
Ein vollständiges Verbot der Glyphosat-Anwendung ist in Planung.
- Beschränkungen nach § 12 Pflanzenschutzgesetz: Glyphosat-Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Flächen angewendet werden (z. B. Gehwege, Plätze), wenn nicht ausdrücklich anderweitige Genehmigungen vorliegen.
- Anwendungsverbote in sensiblen Gebieten: In Deutschland gilt ein Verbot der Glyphosat-Anwendung in Wasserschutzgebiet, Naturschutz- oder anderen Schutzgebieten.
Das Pflanzenschutzgesetz ist wichtig, besonders Paragraph 12.
Es verbietet Pflanzenschutzmittel auf befestigten Flächen.
Mechanische oder thermische Verfahren ohne Wirkstoffe sind erlaubt.
Warum erlaubt?
Es werden keine Pflanzenschutzmittel verwendet. Daher findet § 12 PflSchG hier keine Anwendung und sind somit rechtssicher.
Und vor allem Unkraut entfernen ohne GLyphosat ist erlaubt.
Methoden zur Unkrautbekämpfung ohne Chemie:
-
Mechanische Verfahren: Fugenkratzen (Fugenkratzer), Jäten / Ausziehen per Hand, Hacken, Kehren / Bürsten (auch motorisierte Wildkrautbürsten), Abmähen oder Mulchen
- Thermische Verfahren: Abflammen (Gasbrenner), Heißwasser-Verfahren, Heißdampf, Infrarot-Technik
Diese Methoden werden von vielen Kommunen eingesetzt, da sie ohne chemische Wirkstoffe arbeiten.
⚠ Wichtig bei Abflammen und Infrarot-Technik:
-
Brandschutz beachten (kein Einsatz bei extremer Trockenheit).
-
Lokale Gefahrenabwehr- oder Brandschutzvorschriften können Einschränkungen enthalten.
Kurzfristig schnelle Wirkung - Mechanische Bürsten
- Sehr hohe Flächenleistung
- Sofort sichtbares Ergebnis
- Entfernt Aufwuchs oberflächlich
- Nachteil: Wurzeln bleiben teilweise erhalten → schneller Wiederbewuchs
Langzeitwirkung & weniger Wiederbewuchs - Heißwasser (95–100 °C)
-
Zerstört Zellstruktur bis in die Wurzel
-
Reduziert Samenbank bei wiederholter Anwendung
-
Kein chemischer Eintrag
-
3–4 Anwendungen pro Jahr ausreichend (je nach Standort)
Studien und kommunale Praxis zeigen:
Thermische Verfahren haben die bessere nachhaltige Wirkung, wenn regelmäßig angewendet.Kurzantwort:
Dauerhaft heißt nicht nur „einmal behandeln“, sondern das richtige Verfahren + feste Intervalle + Pflegekonzept. Entscheidend ist, die Wurzel zu schädigen und die Samenbank zu reduzieren – nicht nur das sichtbare Grün zu entfernen.
Pflegekonzept statt Einzeleinsatz - Dauerhafte Reduktion entsteht durch:
-
Frühzeitigen Start im Frühjahr (kleine Pflanzen = bessere Wirkung)
-
Feste Wartungsintervalle
-
Kombination aus thermischer Behandlung + mechanischem Entfernen von organischem Material
-
Saubere Fugen (weniger Keimgrundlage)
Thermische Unkrautentfernung (rechtssicher & nachhaltig)
Heißwasser (95–100 °C)
-
Dringt tief in die Pflanze ein
-
Zerstört Zellstruktur bis in die Wurzel
-
Sehr gute Langzeitwirkung bei Wiederholungsintervallen
-
Besonders geeignet für Gehwege, Schulhöfe, Wohnanlagen
Praxis-Intervall:
-
Frühjahr: 1 Intensivbehandlung (März/April)
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Hauptwachstum: 1–2 Nachbehandlungen (Mai–Juli)
-
Spätsommer optional (August/September)
Ergebnis: Deutlich reduzierter Wiederbewuchs nach 1–2 Saisons.
Abflammen
-
Schnelle Wirkung
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Oberirdische Schädigung
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Wurzeln regenerieren schneller
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Höherer Wartungsaufwand durch häufigere Einsätze
Praxis-Intervall: alle 4–6 Wochen in der Wachstumsphase
Infrarot
-
Schonender als offene Flamme
-
Gute Wirkung bei jungen Pflanzen
-
Für regelmäßige Pflege geeignet
Vergleich der Methoden
Heißwasser: sehr hohe Langzeitwirkung (Wurzel), 2–3× pro Saison, planbarer Aufwand.
Abflammen: mittlere Wirkung (oberirdisch), 4–6× pro Saison, höherer Wiederholungsbedarf.
Infrarot: gute Wirkung bei Jungwuchs, 3–4× pro Saison, aber Brandgefahr
Mechanische Bürste: schnelle Optik, aber 4–8× pro Saison nötig.
Empfehlung für Langzeitpflege (nachhaltig & planbar)
Thermische Behandlung (Heißwasser) + saisonales Intervallkonzept
Schulen, Kitas und soziale Einrichtungen dürfen auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Schulhöfen und Zufahrten keine chemischen Unkrautvernichter verwenden. Das Pflanzenschutzgesetz, genauer § 12, verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf solchen Flächen, wenn sie nicht landwirtschaftlich genutzt werden.
Zulässig und praxisbewährt sind daher:
-
Thermische Verfahren (Heißwasser, Heißdampf, Infrarot)
-
Mechanische Verfahren (Bürsten, Fugenkratzen, Mähen)
Empfehlung für öffentliche Einrichtungen:
Thermische Methoden – insbesondere Heißwasser – gelten als rechtssicher, chemiefrei und geeignet für sensible Bereiche mit Kindern und Publikumsverkehr.
Fazit: Öffentliche Einrichtungen setzen auf chemiefreie, thermische oder mechanische Verfahren mit festen Pflegeintervallen.
Für Orte, wo Kinder, Tiere und Menschen unterwegs sind, ist es am besten, Unkraut ohne Chemie zu entfernen. Auf festen Wegen sind chemische Mittel meist verboten (§ 12 Pflanzenschutzgesetz).
Sicher & bewährt sind:
-
Heißwasser- oder Heißdampfverfahren (wirken über Hitze, ohne Giftstoffe)
-
mechanische Verfahren wie Bürsten oder Fugenkratzen
Diese Methoden hinterlassen keine Rückstände, keine Wartezeiten und kein Risiko für spielende Kinder oder Haustiere.
Fazit: Für Schulen, Kitas, Friedhöfe und Wohnanlagen gilt: Unkraut entfernen ohne Gift – thermisch oder mechanisch – ist die umwelt- und haftungssichere Lösung.
Die erforderlichen Pflegeintervalle hängen von Standort, Nutzung und Methode ab. Für Wege, Straßenränder und Betriebsgelände gilt:
-
Thermische Verfahren (z. B. Heißwasser): meist 2–3 Anwendungen pro Saison
-
Abflammen oder mechanische Bürsten: häufig 4–8 Einsätze pro Saison
-
Stark belastete Verkehrs- & Logistikflächen: ggf. zusätzliche Zwischenpflege
Praxisempfehlung für Kommunen & Industrie:
Früh im Frühjahr starten und feste Intervalle planen – so sinken Wiederbewuchs, Personalaufwand und Jahreskosten deutlich.
Fazit: Mit einem strukturierten Pflegeplan sind Flächen in der Regel mit 2–4 planbaren Einsätzen pro Jahr dauerhaft sauber zu halten.
Die Kosten für professionelles Unkrautmanagement auf großen Flächen hängen von Flächengröße, Verfahren und Intervall ab.
Richtwerte (Orientierung):
-
Dienstleister (thermisch oder kombiniert): ca. 0,30–1,20 € pro m² und Jahr
-
Stark belastete Verkehrs- oder Logistikflächen: tendenziell höherer Aufwand
-
Einzeleinsatz: oft 0,08–0,25 € pro m² je Durchgang
Eigenleistung vs. Dienstleister:
-
Eigenleistung lohnt sich bei dauerhaft hohem Flächenbedarf (Maschinenauslastung, Personal vorhanden).
-
Dienstleister sind wirtschaftlich bei kleineren oder schwankenden Flächen sowie für vergaberelevante Kommunalobjekte.
Für Budgetplanung und Ausschreibungen empfiehlt sich eine Jahreskalkulation mit festen Pflegeintervallen (2–4 Einsätze) statt Einzelmaßnahmen.